Anwender-Richtlinie

Diese Lohnroboter Cloud-Applikation der Infocom GmbH dient der elektronischen Arbeitszeiterfassung, der automatisierten Lohnverrechnung und digitalen Auswertungen auf Basis externer sowie der von der Cloud-Applikation erfassten Arbeitszeiten und Personalabrechnungseinstellungen. Sämtliche weitere Lohnroboter Module und Funktionen sowie alle Inhalte welche über die Website www.lohnroboter.com abrufbar sind werden jeweils einzeln oder gemeinsam nachfolgend als „Lohnroboter-Applikation“ bezeichnet. Durch die Nutzung der Lohnroboter-Applikation erklären Sie Ihr Einverständnis, an die nachfolgende Anwender-Richtlinie als auch an die Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung gebunden zu sein. Bitte lesen Sie daher die nachstehende Anwender-Richtlinie einschließlich der Einwilligungserklärung aufmerksam, bevor Sie die Lohnroboter-Applikation durch Registrierung über die Lohnroboter-Datenbank nutzen.

Anwender-Richtlinie

1. Die nachstehende Anwender-Richtlinie bildet für Kunden einen Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Lohnroboter-Applikation der Infocom GmbH („Lohnroboter“), und gelten für alle Leistungen vom Lohnroboter im Zusammenhang mit der Nutzung der Lohnroboter-Applikation. Für End-Anwender die keinen Kundenvertrag mit dem Lohnroboter abgeschlossen haben gilt die nachstehende Anwender-Richtlinie für jede Form der Nutzung der Lohnroboter-Applikation. Abweichende Nutzungsbedingungen gelten nur dann, wenn sie vom Lohnroboter firmenmäßig schriftlich gegengezeichnet werden; andernfalls verpflichten sie Lohnroboter ohne ausdrückliche schriftliche Anerkennung auch dann nicht, wenn auf sie verwiesen wird. Eine konkludente Annahme abweichender Nutzungsbedingungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Mit Nutzung der Lohnroboter-Applikation akzeptiert der Anwender weiters die Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung („Einwilligungserklärung“) und erklärt sein ausdrückliches Einverständnis zur Erhebung, Nutzung, Weitergabe, Speicherung und zum Schutz seiner über die Lohnroboter-Applikation eingegebenen (personenbezogenen) Daten (sowie der Daten seiner Mitarbeiter) nach Maßgabe der Einwilligungserklärung, der EU Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“), des Datenschutzgesetzes in der gültigen Fassung und nach dem üblichen Stand der Technik. Lohnroboter haftet nicht für rechtswidrige Eingriffe Dritter (z.B. durch Hacking, Viren, etc).

3. Der Anwender nimmt zur Kenntnis, dass Informationen und Daten (kurz „Informationen“) über die Lohnroboter-Applikation offengelegt und damit Lohnroboter wie auch Dritten zugänglich gemacht werden und erteilt seine ausdrückliche Einwilligung, dass diese Informationen gespeichert, verarbeitet, genutzt und statistisch ausgewertet sowie die Ergebnisse der Auswertungen verwertet und Lohnroboter sowie Dritten in anderer Weise zur Verfügung gestellt werden. (z.B. Verwaltung, Kommunikation, Zahlungsabwicklung, Datensicherung, Datenschutzkontrolle, Missbrauchskontrolle, Support, Bedarfsermittlung, für Studien, Serviceleistungen bzw. zur Verbesserung des Service generell wie auch im automatisierten Verfahren).

4. Der Anwender berechtigt Lohnroboter wie auch Dritte weiters ausdrücklich zur Verwendung der vom Anwender zugänglich gemachten Daten und Informationen für die elektronische sowie postalische Zusendung von Mitteilungen.

5. Die Registrierung und Nutzung der Lohnroboter-Applikation ist kostenfrei. Die Inanspruchnahme durch den Anwender setzt die Bekanntgabe des Namens (bzw. Firmennamen), des Geburtsdatums (bzw. Firmenbuchnummer), einer ladungsfähigen Postadresse sowie einer elektronischen Postadresse und der ATU-Steuernummer (soweit gegeben), voraus. Des Weiteren erklärt der Anwender ausdrücklich, dass er das 16. Lebensjahr vollendet hat. Der Anwender akzeptiert die AGB, die Anwender-Richtlinie sowie die Datenschutzerklärung und bestätigt die Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestalters unter Übernahme aller rechtlichen Konsequenzen einer Falschangabe durch einen Klick auf die entsprechenden Kontrollkästchen vor Abschluss des Registrierungsvorgangs.

6. Die im Zusammenhang mit der Registrierung und Eröffnung eines Anwenderkontos über die Lohnroboter-Applikation abgefragten Daten sind vom Anwender vollständig und richtig anzugeben. Die Angabe einer Mehrwertnummer als erreichbarer Telefonnummer oder eines Postfachs als Zustelladresse ist unzulässig. Ändern sich die angegebenen Daten, so ist der Anwender verpflichtet, die neuen Daten unverzüglich bekannt zu geben und die Angaben in seinem Anwenderkonto umgehend zu aktualisieren. Lohnroboter behält sich das Recht vor, vom Anwender geeignete Nachweise zu den von ihm angegebenen Daten zu fordern (z.B. Gewerbeschein, Identitätsnachweis, Meldezettel, etc.).

7. Das Anwenderkonto ist nicht übertragbar. Der Anwender ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zum Anwenderkonto (Benutzername, Passwort, Sicherheitsfragen zur Passwortwiederherstellung, etc.) geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen und ist alleine für die Beschränkung des Zugangs zu seinem Computer und seinen mobilen Geräten verantwortlich. Jede unbefugte Nutzung – wenn auch lediglich vermutet – ist schriftlich mittels Mail an den im Anwenderkonto ausgewiesenen Administrator zu melden. Inbesondere ist der Anwender verpflichtet, dem Administrator den Verlust oder Diebstahl eines Endgerätes, auf welchem die Lohnroboter-Applikation installiert ist zu melden. Bis zu dieser Meldung wird dem Anwender jeder Zugriff und jede mit seinem Anwenderkonto zusammenhängende Handlung zugerechnet. Der Anwender haftet für alle Schäden, die ihm, dem Arbeitgeber, Dritten oder Lohnroboter aus der mangelnden Geheimhaltung, Offenlegung oder Weitergabe seiner Zugangsdaten, (z.B. über gefälschte Seiten) oder aus der (unauthorisierten) Nutzung seines Computers oder seiner mobilen Geräte erwachsen.

8. Die Nutzung der Lohnroboter-Applikation bedingt teilweise die Nutzung anderer Dienstleistungen Dritter (z.B.: Netzanbieter oder Mobilfunkanbieter). Der Anwender nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung solcher Dienstleistungen Dritter separaten Regelungen, Bedingungen und Gebührenpflichten dieser Drittanbieter unterliegt und Lohnroboter keinerlei Verantwortung für die die Nutzung der Lohnroboter-Applikation vorausgesetzte Verfügbarkeit dieser Dienste trifft.

9. Jeder Anwender ist selbst dafür verantwortlich, die über die Lohnroboter-Applikation generierten und im Bereich des Anwenderkontos gespeicherten Inhalte, die er zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung oder zu anderen Zwecken benötigt, auf einem vom Anwenderkonto unabhängigen Speichermedium zu archivieren.

10. Alle aus dem Urheber-, Patent- und anderen Leistungsschutzrechten abgeleiteten Rechte an der Lohnroboter-Applikation (u.a. Software, Datenbanken, Graphische Gestaltung, etc…) oder ihrer Inhalte stehen Lohnroboter bzw. ihren Lizenzgebern zu. Unter der Voraussetzung der Einhaltung dieser Anwender-Richtlinie gewähren Lohnroboter und ihren Lizenzgeber dem Anwender ein beschränktes, einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizensierbares Recht für den Zugriff und die nicht-kommerzielle Nutzung der Lohnroboter-Applikation nach Maßgabe dieser Anwender-Richtlinie („Lizenz“). Diese Lizenz beinhaltet nicht die Reproduktion, die Bearbeitung, die Veröffentlichung oder sonstige Verbreitung, den Weiterverkauf, die Sublizensierung oder die kommerzielle Nutzung der Lohnroboter-Applikation oder ihrer Inhalte oder die Nutzung von Data-Mining, Robotern oder ähnlichen Datenerfassungs- und Extraktions-Programmen. Der Anwender darf insbesondere weder selbst noch über Beauftragung Dritter die geschützte Software vom Lohnroboter weder in Teilen noch zur Gänze in seine eigenen Computerprogramme inkorporieren oder (u.a im Zusammenhang mit seinen eigenen Computerprogrammen) verändern, dekompilieren, disassemblieren, verfälschen oder abgeleitete Werke davon erstellen, kopieren, übertragen oder verkaufen, vermieten, verleihen, vertreiben, unterlizenzieren oder anderweitig irgendwelche Rechte an der geschützten Software oder Teilen davon einräumen. Lohnroboter und ihre Lizenzgeber oder anderweitige Rechteinhaber behalten sich alle Rechte vor, die dem Anwender nicht ausdrücklich in dieser Anwender-Richtlinie gewährt werden. Der Anwender ist des Weiteren nicht berechtigt, im Rahmen der Lohnroboter-Applikation verwendete Marken, Logos oder andere urheberrechtlich geschützten Informationen vom Lohnroboter oder Ihren Lizenzgebern zu kopieren oder anderweitig zu extrahieren, zu bearbeiten oder in welcher Form auch immer zu verwenden. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Anwender unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mitübertragen werden. Die seitens Lohnroboter gewährten Nutzungsrechte erlöschen, mit der Nichteinhaltung dieser Anwender-Richtlinie. Jede Verletzung dieser Lizenz-Bestimmung oder der Rechte vom Lohnroboter oder ihrer Lizenzgeber zieht Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

11. Trotz höchstmöglicher Sorgfalt und Zuverlässigkeit kann Lohnroboter nicht gewährleisten, dass die Lohnroboter-Applikation ohne Unterbrechung zugänglich ist, die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Lohnroboter haftet daher weder für die zeitliche oder technische Verfügbarkeit der Lohnroboter-Applikation noch für Systemausfälle, welche die Nutzung der Lohnroboter-Applikation behindern.

12. Im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Anwenderkontos (zB aufgrund Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, etc.) stehen dem Anwender die über die Lohnroboter-Applikation generierten Daten bis 30 Tage nach dem Beendigungstermin zur Verfügung. Lohnroboter und der Anwender sind berechtigt, die persönlichen Daten des Anwenders für den Zeitraum der Abwicklung des Anwenderkontos weiter zu verwenden und diese anschließend in gesperrter Form zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen nach der Abgabenordnung (AO) und dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) zu archivieren.

13. Lohnroboter behält sich weiters das Recht vor, dem Anwender einzelne Services oder die gänzliche Nutzung der Lohnroboter-Applikation vorzuenthalten, wenn ein Anwender gegen anwendbare Gesetze, die guten Sitten, die AGB, die Anwender-Richtlinie, die Datenschutzvorgaben, die Interessen oder die Unternehmensphilosophie vom Lohnroboter und/oder ihrer Vertragspartner oder die Vertragsbedingungen oder Richtlinien von Erfüllungsgehilfen verstößt. Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung der Lohnroboter-Applikation, für eine Verletzung der gesetzlichen Vorschriften, Rechte Dritter, der AGB oder der Anwender-Richtlinie oder ist durch eine Aktivität eines Anwenders eine Beeinträchtigung oder Schädigung vom Lohnroboter, ihrer Vertragspartner oder der Reputation vom Lohnroboter zu befürchten, ist Lohnroboter insbesondere berechtigt, das Anwenderkonto zu sperren und den Anwender von der Nutzung der Lohnroboter-Applikation auszuschließen. Wird ein Anwender endgültig gesperrt, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Anwenderkontos. Lohnroboter ist berechtigt, alle Daten, Inhalte und Informationen des gesperrten Anwenders zu löschen. Die Sperrung eines Arbeitgeber-Administratorkontos führt zur Sperrung sämtlicher Anwenderkonten seiner Mitarbeiter. Letztere werden über die Sperrung mit dem Hinweis informiert, dass die Daten der einzelnen Mitarbeiter-Anwenderkonten nach der Sperrung noch weitere 30 Tage bereitgestellt werden. Der Anwender hat keinerlei Ersatzanspruch. Darüber hinausgehende Ansprüche seitens Lohnroboter bleiben unberührt.

14. Die Haftung vom Lohnroboter im Zusammenhang mit der Nutzung der Lohnroboter-Applikation ist betraglich sowie dem Grunde nach im gesetzlich weitest zulässigem Maße ausgeschlossen. Lohnroboter kann ein fehlerfreies Funktieren der Lohnroboter-Applikation nicht gewährleisten und ist gegenüber dem Anwender insbesondere weder verantwortlich noch übernimmt Lohnroboter die Haftung für

  • eine bestimmte Verfügbarkeit der Lohnroboter-Applikation;
  • die Inkompatibilität der Lohnroboter-Applikation mit der Hard- oder Software des Anwenders,
  • Fehler in der Übermittlung von Daten, die insbesondere zu einem unvollständigen, unrichtigen und nicht rechtzeitigen Transport der Daten führen;
  • Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung des Anwenders aufgrund von ungeeigneter, verwendeter Hard- und Software sowie für Fehlfunktionen, die aufgrund der Internetanbindung entstehen,
  • Schäden oder Nachteile, die dem Anwender durch eine rechts- oder vertragswidrige Nutzung der Lohnroboter-Applikation durch ihn selbst oder einen Dritten entstehen,
  • Schäden aus dem Verlust von Inhalten, Informationen oder Daten,
  • Schäden aus der missbräuchlichen Verwendung weitergegebener oder missbräuchlich entwendeter Daten durch Dritte oder aus der Offenlegung vertraulicher Informationen durch den Anwender, aus Eingabefehlern oder Fehlern der Datenverarbeitung,
  • Schäden, die aufgrund allfälliger Rechtsverletzungen (insbesondere Wettbewerbsrecht, Urheber- oder anderer Leistungsschutzrechte oder Persönlichkeitsrechte) entstehen.

15. Mit Inanspruchnahme der Lohnroboter-Applikation erteilt der Anwender Lohnroboter seine ausdrückliche Zustimmung zur Teilnahme am elektronischen Geschäftsverkehr und erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, im Zusammenhang mit der Nutzung der Lohnroboter-Applikation rechtserhebliche Erklärungen und Mitteilungen im Wege der elektronischen Kommunikation, insbesondere mittels E-Mail an die vom Anwender bekannt gegebene E-Mail-Adresse oder durch Veröffentlichung elektronischer Nachrichten oder sonstiger Kommunikation über die Lohnroboter-Applikation zu erhalten und rechtswirksam entgegenzunehmen. Lohnroboter behält sich das Recht vor, ist aber weder gesetzlich noch vertraglich verpflichtet, elektronische Kommunikation stichprobenweise auf ihren Inhalt zu überprüfen. Der Anwender nimmt zur Kenntnis, dass Lohnroboter berechtigt ist, die Übermittlung und Zustellung elektronischer Kommunikation auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Anwender zu unterbinden, sofern diese geeignet ist, Lohnroboter und deren Ansehen, andere Anwender oder Dritte zu schädigen oder gegen gesetzliche Verbote, behördliche Auflagen, die guten Sitten oder die AGB, die Anwender-Richtlinie oder die Datenschutzvorgaben vom Lohnroboter zu verstoßen. Der Anwender erteilt sein ausdrückliches Einverständnis zu dieser Überprüfung und Selektion der elektronischen Kommunikation.

16. Der Anwender nimmt zur Kenntnis, dass Lohnroboter mit anderen als der im Impressum der Lohnroboter-Webseite angegebenen E-Mail-Adresse am elektronischen Geschäftsverkehr nicht teilnimmt. Rechtserhebliche Erklärungen an solche anderen E-Mail-Adressen gelten daher nicht als rechtwirksam zugegangen.

17. Die Untätigkeit vom Lohnroboter gegen (auch wiederholte) Verletzung der Bestimmungen der Anwender-Richtlinie, gilt nicht als Rechtsverzicht.

18. Lohnroboter behält sich das Recht vor, die Anwender-Richtlinie und den Leistungsumfang der Lohnroboter-Applikation jederzeit auch ohne Nennung von Gründen, teilweise oder zur Gänze, zu ändern.

19. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen der Anwender-Richtlinie ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen der Anwender-Richtlinie. An Stelle der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt jene rechtswirksame bzw. durchführbare Bestimmung, die in ihrem technischen und wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die ergänzende Vertragsauslegung im Falle auftretender Regelungslücken. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit, so unterliegt diese der geltungserhaltenden Reduktion.

20. Hinsichtlich aller Streitigkeiten aus der Nutzung der Lohnroboter-Applikation gilt – vorbehaltlich zwingend gesetzlicher anderweitiger Zuständigkeiten – das sachlich zuständige Gericht des ersten Wiener Gemeindebezirkes als vereinbart.

21. Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen Lohnroboter und dem Anwender findet das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss aller nationaler und internationaler Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechtsübereinkommens Anwendung.