Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden und Lizenzpartner

Stand Dezember 2022

1. Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Infocom GmbH („AGB“), gelten für alle Leistungen der Infocom GmbH im Bezug auf die Lohnroboter-Applikation sowie der Personalverrechnungsdienstleistungen (nachstehend auch „Lohnroboter“ genannt), aus allen, auch künftigen Rechtsgeschäften mit und Geschäftsbeziehungen zu Lohnroboter, unabhängig von der Art Ihres Zustandekommens (persönlich, im Fernabsatz, etc.). Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn sie vom Lohnroboter firmenmäßig schriftlich gegengezeichnet werden; andernfalls verpflichten sie Lohnroboter ohne ausdrückliche schriftliche Anerkennung auch dann nicht, wenn im Auftragsschreiben des Kunden auf sie verwiesen wird. Eine konkludente Annahme der AGB des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Alle von den vorliegenden AGB abweichenden Vereinbarungen bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Lohnroboter Mitarbeiter sind nicht berechtigt, anderslautende mündliche Vereinbarungen zu treffen. Der Kunde ist somit nicht berechtigt, sich auf etwaige Anscheinsvollmachten zu berufen.

2. Leistungsbeschreibung und Leistungsumfang

Lohnroboter bietet Personalverrechnungsdienstleistungen sowie über eine Cloud-Applikation elektronische Arbeitszeiterfassung, automatisierte Lohnverrechnung und digitale Auswertungen an. Die Nutzung der weiteren Module und Funktionen sowie alle Inhalte welche über die Website www.lohnroboter.com abrufbar sind (gemeinsam „Lohnroboter-Applikation“ genannt) erfolgen unter Zugrundelegung dieser AGB sowie der vom Lohnroboter erlassenen und gegenüber dem einzelnen Anwender geltenden Nutzungsbedingungen („Anwender-Richtlinie“) durch Registrierung und Eröffnung eines Anwenderkontos über die Lohnroboter-Applikation.

Abhängig vom gewünschten Leistungsumfang kann der Kunde zwischen verschiedenen Modulen der Lohnroboter-Applikation wählen. Vom Leistungsumfang umfasst sind technische Udates sowie Updates aufgrund von Änderungen der für die gewählten Module der Lohnroboter-Applikation relevanten Rechtsvorschriften. Keinen Anspruch hat der Kunde auf die Bereitstellung anderer als der zu Vertragsabschluss bestehenden und gewählten Module und Funktionalitäten der Lohnroboter-Applikation. In manchen Modulen ist ein SMS Versand als Funktionalität gegeben und im Preis inkludiert (sofern nicht anders im Kundenvertrag vereinbart). Die Nutzung des SMS Versandes erfolgt im Fair-Use Prinzip und Lohnroboter behält sich das Recht vor dem Kunden eine etwaige überdurchschnittliche Nutzung zu marktüblichen Konditionen pro SMS Versand nachträglich gesondert in Rechnung zu stellen.

Lohnroboter ist jederzeit berechtigt, einzelne Funktionalitäten der Lohnroboter-Applikation aus dem Leistungsumfang zu entfernen. Unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von drei Monaten ist Lohnroboter auch berechtigt, die Bereitstellung einzelner Module zu beenden.

Sofern nicht ausdrücklich vertraglich anders vereinbart, sind folgende Leistungen nicht durch das vereinbarte Entgelt gedeckt, sondern gehen zu Lasten des Kunden:

  • allfällige Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen vom Lohnroboter oder ihrer Erfüllungsgehilfen;
  • Leistungen, die durch Betriebssystem-, Hardwareänderungen und/oder durch Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen wechselseitig programmabhängigen Softwareprogrammen und Schnittstellen bedingt sind;
  • individuelle Programmanpassungen und/oder Neuprogrammierungen;
  • Beseitigung von durch den Kunden oder Dritte verursachten Fehlern;
  • Datenkonvertierungen und Wiederherstellung von Datenbeständen, Dokumentationen;
  • Programmänderungen aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften, wenn sie eine Änderung der Programmlogik erfordern, sofern sich die Änderung der gesetzlichen Vorschriften nicht auf die Zeiterfassung oder Lohnabrechnung selbst beziehen und von einem Update vom Lohnroboter abgedeckt werden.

3. Preise

Lohnroboter Angebote verstehen sich stets als freibleibend. Für alle Geschäftsabschlüsse gelten, sofern keine abweichenden Preisvereinbarungen getroffen wurden, die am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Lohnroboter Verkaufspreise und Verrechnungssätze („Preise“), welche dem Angebot oder Konditionenblatt – beigeschlossen dem gesondert abzuschließenden Kundenvertrag – zu entnehmen sind bzw. welche im Falle einer Bestellung mittels Angebot oder Bestellformular im Angebot oder am Bestellformular abgebildet sind. Die ausgewiesenen Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Von den Lohnroboter Preisen abweichende Preisvorschläge in Angeboten des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens Lohnroboter. Kostenvoranschläge sowie Angebote bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform.

Lohnroboter behält sich das Recht vor, während der Auftragserbringung entstandene Mehraufwände, die durch Zusatzanforderungen oder veränderte Arbeitsbedingungen verursacht wurden und zum Zeitpunkt der Angebotslegung nicht bekannt oder abzusehen waren, mit den aktuell gültigen Verrechnungssätze an den Kunden weiter zu verrechnen.

Die bei Auftragserteilung übliche Beifügung „wie gehabt“ bezieht sich jedenfalls nur auf die Ausführung der Leistung, jedoch nicht auf den Preis.

Die Preise sind stets Netto angeführt und basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten vom Lohnroboter (z.B. Lohnkosten, zu entrichtende Abgaben, technische Infrastruktur, Server-Hosting etc.) im Zusammenhang mit der Leistungserbringung erhöhen, so ist Lohnroboter berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen und dem Kunden ab dem auf die Erhöhung folgenden Monatsbeginn zu verrechnen. Die Erhöhungen gelten vom Kunden von vornherein akzeptiert, wenn sie nicht mehr als 10% jährlich betragen.

Alle Gebühren und Steuern (insbesondere USt.) werden aufgrund der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet. Falls die Abgabenbehörden darüber hinaus nachträglich Steuern oder Abgaben vorschreiben, gehen diese zu Lasten des Kunden.

4. Lieferung und Leistungserbringung

Lieferfristen und -termine werden nach bestem Ermessen angegeben, sind aber – sofern schriftlich kein Termingeschäft vereinbart worden ist – stets unverbindlich. Als Beginn der Lieferfrist ist der Tag anzusehen, an welchem die Bestellung in allen Einzelheiten festgelegt ist und alle Systemvoraussetzungen oder sonstigen Verpflichtungen seitens des Kunden erfüllt sind. Teillieferungen und Vorauslieferungen sind Lohnroboter gestattet. Verzögerungen berechtigen in keinem Falle – auch nicht bei einem Termingeschäft – zu Schadenersatzzahlungen. Der Rücktritt vom Vertrag ist nur in Fällen maßgeblicher Verzögerung und lediglich nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist zulässig. Bei Termingeschäften ist der Rücktritt vom Vertrag auch ohne Setzung einer Nachfrist zulässig.

Lohnroboter hält im Angebot an den Kunden fest, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, bevor die Leistungen begonnen und ausgeführt werden können. Erst ab vollständigem Vorliegen dieser Voraussetzungen beginnt eine allfällige Frist im Rahmen eines Termingeschäftes zu laufen, innerhalb der Lohnroboter die Leistung fertig zu stellen hat. Beginnt Lohnroboter bereits vor dem Vorliegen dieser Voraussetzungen mit Leistungserbringung ändert dies nicht die Laufzeit der Frist, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

Muss die Arbeit vom Lohnroboter aufgrund von Ursachen unterbrochen werden, die nicht ausschließlich in der Sphäre vom Lohnroboter liegen, wird die Laufzeit der Frist für diesen Zeitraum unterbrochen. Tritt der Kunde aufgrund eines Lieferverzuges seitens Lohnroboter vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, die bisherigen Leistungen vom Lohnroboter vollständig zu bezahlen. Im Übrigen gilt Punkt 5. dieser AGB sinngemäß.

Lohnroboter ist zur Leistung von Regiearbeiten ausschließlich nach vorherigem schriftlichen Auftrag und gegen gesonderte Verrechnung verpflichtet.

Lohnroboter wird von allen Verpflichtungen aus dem Vertrag frei, wenn die Lohnroboter-Applikation nicht widmungsgemäß verwendet wird. Im Falle unberechtigter Inanspruchnahme von Leistungen ist Lohnroboter berechtigt, die angefallenen Kosten dem Kunden mit den jeweils gültigen Verrechnungssätzen in Rechnung zu stellen.

Lohnroboter ist nicht verpflichtet, Daten des Kunden oder Dritter, die zur Erstellung einer automatisierten Lohnabrechnung übermittelt wurden, auf deren Inhalt oder logischen Gehalt zu überprüfen. Erleidet Lohnroboter, der Kunde oder Dritte dadurch einen Schaden oder Mehraufwand, dass dem Lohnroboter vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten rechtswidrige Inhalte aufweisen oder nicht in einem Zustand sind, der sie für die Erbringung der beauftragten Dienstleistung tauglich macht, so haftet der Kunde.

Lohnroboter ist berechtigt, einzelne Module oder Funktionalitäten der Lohnroboter-Applikation unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von drei Monaten aus dem Leistungsumfang zu entfernen.

5. Unterstützungsleistung des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Lohnroboter bei der Durchführung des Auftrages bestmöglich zu unterstützen. Insbesondere ist den Mitarbeitern vom Lohnroboter uneingeschränkten Zugang zu den Räumlichkeiten, in denen die Arbeit zu verrichten ist, zu gewähren sowie während der vereinbarten Arbeitszeit einen entscheidungsbefugten und kompetenten Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, der für den vereinbarten Auftrag sämtliche erforderliche Informationen umfassend und umgehend zu erteilen in der Lage ist.

6. Support

Lohnroboter leistet dem Kunden zusätzlichen Support ausschließlich nach Maßgabe des dem Kundenvertrag ggf. zusätzlich beilgelegten Service Level Agreement („SLA“).

Die Durchführung von Supportleistungen durch Lohnroboter erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, in den Geschäftsräumen vom Lohnroboter oder über Fernwartung innerhalb der normalen Arbeitszeit vom Lohnroboter. Erfolgt auf Wunsch des Kunden oder aufgrund besonderer Umstände, die dies erforderlich machen, eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit oder am Standort des Kunden, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Die Auswahl der die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Mitarbeiter obliegt Lohnroboter.

Der Kunde ist verantwortlich für den First Level Support gegenüber den ihm zugeordneten Anwendern. Der First Level Support umfasst die Betreuung im Zusammenhang mit Anwenderfragen und Verwendung der Lohnroboter-Applikation. Der Kunde wird mittels geeigneter Schulungs- bzw. Informationstutorials in die Lage versetzt, den First Level Support gegenüber seinen Anwendern erbringen zu können.

7. Gewährleistung

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. Lohnroboter gewährleistet daher ausschließlich, dass die im gesondert abzuschließenden Kundenvertrag und dessen Anhängen vereinbarten Leistungsmerkmale erfüllt sind.

Der Kunde und Lohnroboter vereinbaren einvernehmlich eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Leistungserbringung. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Leistung, sollte diese nicht rechtzeitig übernommen werden, mit der Bereitstellung der Leistung bzw. mit der versuchten Übergabe zu laufen. Dies gilt auch für verdeckte Mängel sofern diese nicht eine ausdrückliche vertraglich zugesicherte Eigenschaft betreffen, deren Vorhandensein oder Fehlen nach der Natur der Eigenschaft erst nach längerer Zeit festgestellt werden kann.

Der Kunde ist zur Überprüfung der Leistung verpflichtet. Die Leistung gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen eine Mangelrüge erfolgt. Die Mängelrüge ist schriftlich an Lohnroboter zu richten und hat den Mangel zu beschreiben. Es obliegt dem Kunden, das Vorhandensein eines Mangels nachzuweisen. Ein Gewährleistungsfall liegt vor, wenn die Software der vom vertragsgegenständlichen Leistungsumfang umfassten Module ein zu der entsprechenden Leistungsbeschreibung/ Dokumentation in der jeweils letztgültigen Fassung abweichendes Verhalten aufweist und dieses vom Kunden reproduzierbar ist. Tritt ein Mangel später als 6 Monate ab Lieferung auf, wird die mängelfreie Lieferung vermutet. Bei nicht rechtzeitig gerügten Mängeln besteht kein Gewährleistungsanspruch.

Lohnroboter verpflichtet sich Gewährleistungsmängel, die vom Kunden fristgerecht in schriftlicher Form gemeldet werden, zu beseitigen, sofern sie nachweislich vom Lohnroboter zu vertreten sind. Der Kunde kann bei einem behebbaren Mangel vorerst nur die Verbesserung dieses Mangels verlangen. Wird ein Fehler nicht innerhalb einer den Umständen nach angemessenen Frist beseitigt, so hat der Kunde das Recht auf Preisminderung, und, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, auch auf Rücktritt vom fehlerhaften Vertragsteil. Kann der Mangel ausschließlich mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand beseitigt werden, ist Lohnroboter berechtigt, die tatsächliche Mängelbehebung durch Preisminderung zu ersetzen.

Der Kunde ist verpflichtet, Lohnroboter das von ihm verwendete Computersystem (bei Systemen im Online-Verbund mit anderen Rechnern auch die entsprechende Verbindung) sowie die verwendeten Mobilgeräte, Softwareprogramme, Protokolle, Diagnoseunterlagen und Daten in angemessenem Umfang für Testzwecke während der Normalarbeitszeit kostenlos zur Verfügung zu stellen und Lohnroboter zu unterstützen.

Behindern in der Sphäre des Kunden liegende Mängel die Verbesserung eines Mangels und werden von diesem nicht beseitigt, wird Lohnroboter von jeglicher Pflicht zur Gewährleistung frei.

Die Gewährleistung entfällt, wenn ein Vertragsprodukt vom Lohnroboter durch den Kunden oder eine Person, die der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder ungeeigneten Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Betriebsanforderungen vom Lohnroboter entsprechen, oder die vom Lohnroboter zur Verfügung gestellte Updates nicht eingespielt wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Des Weiteren ausgeschlossen ist jegliche Gewährleistung, wenn die vertraglich spezifizierten Rahmenbedingungen und Betriebsvoraussetzungen vom Kunden nicht hergestellt oder verändert wurden. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung gemäß den gültigen Verrechnungssätzen vom Lohnroboter verrechnet.

8. Haftung

Lohnroboter haftet für sämtliche Schäden nur nach Maßgabe der folgenden Punkte:

  • Bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz und vorsätzlicher Schadensverursachung haftet Lohnroboter nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt.
  • Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung vom Lohnroboter, soweit gesetzlich zulässig, jedenfalls mit dem Auftragswert maximal jedoch (auch bei einem höheren Auftragswert) mit EUR 2.500 pro Vertragsverhältnis begrenzt.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung vom Lohnroboter ausgeschlossen.
  • Soweit gesetzlich zulässig, haftet Lohnroboter jedoch nicht für entgangenen Gewinn, Folge- und Vermögensschäden, Verdienstentgang, frustrierte Aufwendungen, immaterielle Schäden, Mangelfolgeschäden, atypische oder mittelbare Schäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter, Datenverlust und Schäden, deren Eintritt auf höherer Gewalt (z.B. Streik, Krieg, Erdbeben, Umweltkatastrophen) beruht. Keine Schadenersatzpflicht besteht auch bei der Nichteinhaltung von Montage-, Installations- und Betriebsbedingungen durch den Kunden.

    Soweit die Haftung vom Lohnroboter dem Grunde oder der Höhe nach ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen.

    Vorbehaltlich entgegenstehender zwingender gesetzlicher Bestimmungen verjähren Haftungsansprüche innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens.

    9. Gewährleistungs- und Haftungsausschluss

    Die durch den Kunden bearbeitbare und individuell einstellbare Lohnabrechnungskalkulation kann vom Lohnroboter, trotz sorgfältiger rechtlicher Prüfung und laufender Abbildung der Rechtslage, in der Lohnabrechnungssoftware der Lohnroboter-Applikation weder Gewährleistet noch kann eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dem Kunden über die Lohnroboter-Applikation zur Verfügung gestellten Lohnabrechnung. Die berechneten Ergebnisse müssen vom Kunden durch abschließende Freigabe final geprüft werden.

    Die Verantwortung für die korrekte und fristgerechte Lohnabrechnung sowie für die Einhaltung aller Bezug habenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere jene des Individual- und des Kollektivarbeitsrechtes sowie der Bundesabgabenordnung, verbleibt beim Kunden. Der Kunde alleine ist insbesondere verantwortlich für die korrekte kollektivvertragliche Entgeltseinstufung der jeweiligen Mitarbeiter, korrekte Zuordnung der steuerfreien oder steuerpflichtigen Zulagen, Beobachtung von Fristen und Einhaltung abgabenrechtlicher wie arbeitsrechtlichen Normen (wie etwa des Arbeitszeitgesetzes).

    Lohnroboter haftet nicht für Schäden des Kunden oder Dritter aufgrund der Freigabe einer unrichtigen oder verfristeten Lohnabrechnung.

    Lohnroboter haftet darüber hinaus nicht für

    • Schäden aufgrund von Ausfällen der Infrastruktur (z.B. Server, etc.) oder Internetverbindung;
    • Schäden aufgrund von Inkompatibilitäten mit der Hard- oder Software des Kunden;
    • Schäden aus dem Verlust von Inhalten, Informationen oder Daten;
    • Schäden aus der missbräuchlichen Verwendung weitergegebener oder missbräuchlich entwendeter Daten durch Dritte oder aus der Offenlegung vertraulicher Informationen;
    • Schäden aus Eingabefehlern oder Fehlern der Datenverarbeitung;
    • Schäden aufgrund allfälliger Verletzungen von Informations- und Bereitstellungspflichten seitens des Kunden;

    10. Geld-Zurück-Garantie

    Sollte eine Geld-Zurück-Garantie dem Kunden angeboten sein, kann im Rahmen der Geld-Zurück-Garantie der Kunde bzw. der Lizenzpartner sein Geld zurück fordern sofern dieser nachweislich das Produkt bzw. die Applikation benützt hat, indem eine Mindestnutzung nachgewiesen wird. Dies erfolgt beispielsweise durch die Mindestanzahl von 10 Logins an unterschiedlichen Tagen, sodass sichergestellt wird das der Kunde bzw. der Lizenzpartner auch tatsächlich das Produkt bzw. die Applikation benützt hat um sich demnach ein Urteil bilden zu können. Sofern der Kunde bzw. der Lizenzpartner nach der nachweislichen Nutzung nicht zufrieden ist, kann dieser innerhalb von den im Angebot genannten Tagen nach dem Kauf den Kaufpreis zurück erstattet bekommen, indem der Kunde bzw. der Lizenzpartner an die E-Mail Adresse lt. Impressum seine Rückerstattung meldet.

    11. Lizenzpartner Vereinbarung

    Vorwort zur Lizenzpartner Vereinbarung: Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise für Lizenzpartner undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt jene rechtswirksame bzw. durchführbare Bestimmung, die unter Berücksichtigung des Willens der Vertragsparteien in ihrem technischen und wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die ergänzende Vertragsauslegung im Falle auftretender Regelungslücken. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit, so unterliegt diese der geltungserhaltenden Reduktion.

    Der Lizenzpartner ist berechtigt die Applikation zu vertreiben und im Gegenzug eine Provision zu erhalten. Die Provision gliedert sich in zwei Bereiche: 1. Partner-Provision und 2. Endkunden-Provision. Die Partner-Provision beträgt einmalig 50% vom Lizenzpartner-Verkaufspreis. Die Endkunden-Provision ist in fünf Stufen gegliedert und berechtigt zu Provisionen wie folgt. 1. Stufe (direkte akquirierte Endkunden) Provision i.H.v. 25%. 2-5 Stufe (indirekt durch Partner des Lizenzpartners akquirierte Endkunden) Provision i.H.v. 5%.

    Die Abrechnung der Provisionen erfolgt zum Monatsersten und die Überweisung zum 15. des Folgemonats per Banküberweisung auf das vom Lizenzpartner angegebene Bankkonto. Sämtliche Überweisungsspesen gehen auf Lasten des Lizenzpartners über.

    12. Warnpflicht

    Sämtliche Preise vom Lohnroboter sind so kalkuliert, dass Lohnroboter ein Sachverständiger Kunden gegenübersteht.

    Dies bedeutet, dass Lohnroboter gegenüber dem Kunden keine Warnpflichten treffen, es sei denn, der Auftrag des Auftraggebers ist offensichtlich untauglich oder unrichtig. Sollte der Auftraggeber eine Hinterfragung des Auftrages durch den Lohnroboter wünschen oder sich selbst nicht als Sachverständiger ansehen, ist er verpflichtet dies schriftlich vor Auftragserteilung Lohnroboter mitzuteilen.

    13. Rechnungslegung

    Sofern nicht anders mit dem Kunden in schriftlicher Form vereinbart, erfolgt die Rechnungslegung zum Monatsersten. Die Abrechnung erfolgt jeweils im Voraus für die gewählte Abrechnungsperiode. Lohnroboter ist berechtigt, Teilrechnungen auszustellen.

    Der Kunde stimmt zu, dass Rechnungen generell elektronisch per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse versandt werden. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden darüber hinaus im PDF Format im Anwenderkonto zur Verfügung gestellt. Dem Kunden steht es frei, eine Papierrechnung ausdrücklich anzufordern, für die dem Kunden ein Entgelt nach den jeweils geltenden Sätzen vom Lohnroboter berechnet wird.

    14. Fälligkeit und Zahlung

    Die an den Kunden gelegten Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen (ab Rechnungsdatum) zur Zahlung fällig. Als Zahlungsarten stehen Kreditkarte oder Paypal sowie für Kunden mit Sitz in Deutschland oder Österreich das SEPA Lastschriftverfahren, zur Verfügung.

    Bei Wahl des Lastschriftverfahrens ermächtigt der Kunde Lohnroboter, den jeweiligen Rechnungsbetrag mit dem auf den Fälligkeitstag folgenden Tag von dem vom Kunden hinterlegten Bankkonto im Rahmen des SEPA Firmenlastschriftenverfahrens (SEPA B2B) abzubuchen. Die Vorabankündigung (PRE-Notifikation) seitens Lohnroboter erfolgt spätestens einen Tag vor Abbuchung. Der Kunde verpflichtet sich, die an Lohnroboter erteilte Einziehungsermächtigung bis zur Bezahlung aller Rechnungsbeträge aufrecht zu erhalten und nicht zu widerrufen sowie für eine für die Abbuchung des jeweiligen Rechnungsbetrages ausreichende Deckung des angeführten Bankkontos, des Paypalkontos bzw. der vom Kunden verwendeten Kreditkarte zu sorgen.

    Nach Ermessen vom Lohnroboter steht auch die Bezahlung per Rechnung zur Verfügung. Einen Anspruch auf diese Zahlungsart hat der Kunde nicht.

    Lohnroboter behält sich das Recht vor, die Bonität des Kunden unter Beauftragung eines Payment Service Providers einer Prüfung zu unterziehen und gegebenenfalls die für den Kunden verfügbaren Zahlungsmethoden zum Zweck des Risikomanagements einzuschränken.

    Der Kunde trägt alle mit der Zahlung per SEPA Firmenlastschriftverfahren, Kreditkarte oder Paypal verbundenen Kosten und Spesen, wie beispielsweise allfällige Bankspesen, Manipulationsgebühren oder Rückbuchungsgebühren.

    Zahlungen werden unabhängig ihrer Widmung auf die älteste Schuld des Kunden angerechnet.

    Im Falle nicht fristgerechter Zahlung werden dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 5 % in Rechnung gestellt. Nach erfolgloser erster Mahnung ist Lohnroboter berechtigt, die laufenden Leistungen einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Kunden zu tragen. Bei Zahlungsverzug von gesondert vereinbarten Teilzahlungen tritt Terminsverlust ein und der Gesamtbetrag wird mit sofortiger Wirkung fällig.

    Falls während der Vertragsdauer berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstehen, ist Lohnroboter berechtigt, von allen schwebenden Leistungsteilen zurückzutreten oder Vorauszahlungen für die zu erbringende Leistung zu verlangen und alle zu diesem Zeitpunkt noch ausstehende Rechnungsbeträge zur sofortigen Zahlung fällig zu stellen.

    15. Aufrechnung und Zurückbehaltung

    Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder Aufrechnung (insbesondere mit etwaigen Gewährleistungs- und /oder Schadenersatzansprüchen) gegenüber Forderungen vom Lohnroboter ist ausgeschlossen.

    16. Abtretungsverbot und Subbeauftragung

    Der Kunde darf seine Vertragsrechte ohne ausdrückliche Zustimmung vom Lohnroboter nicht an Dritte abtreten oder übertragen.

    Lohnroboter ist auf eigenes Risiko ermächtigt, Dritte mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen. Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen Lohnroboter und dem vom Lohnroboter beauftragten Dritten kommt dadurch nicht zustande, es sei denn, der Kunde hätte Lohnroboter angewiesen, den Dritten in seinem (des Kunden) Namen zu beauftragen. In letzterem Fall haftet Lohnroboter nur für Auswahlverschulden, es sei denn, der Kunde hätte ihn zur Wahl eines bestimmten Dritten angewiesen.

    17. Vertragsdauer

    Das Vertragsverhältnis beginnt im Falle des elektronischen Vertragsabschlusses mit der Registrierung auf der Lohnroboter Website bzw. der Hinterlegung aller vom Lohnroboter abgefragten Zahlungsinformationen oder im Falle einer Angebotsannahme mit der Aktivierung des Lohnroboter-Zugangs. Im Falle des physischen Vertragsabschlusses mit beiderseitiger Unterfertigung des Kundenvertrages bzw. im Falle einer Bestellung (physisch oder elektronisch) mittels eines Angebotes oder eines Bestellformulars zum Datum der Bestellformular Abgabe oder Unterzeichnung bzw. der Aktivierung des Lohnroboter-Zugangs. Das Vertragsverhältnis wird – auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann – vorbehaltlich der jederzeitigen fristlosen Kündigung während einer Testphase und sofern nicht anderweitig im gesondert abzuschließenden Kundenvertrag oder Bestellformular vereinbart – von jedem der Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende jedes Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.

    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bzw. zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

    • die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;
    • der Kunde vertragliche Pflicht(en) verletzt bzw. gegen die Vertragsbestimmungen einschließlich der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Anwender-Richtlinie verstößt und diese Verletzung bzw. dieser Verstoß zu einer nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen den Vertragsparteien führt, wobei dies seine Ursache in einer schwerwiegenden Vertragsverletzung genauso haben kann wie in mehrmaligen leichteren, die trotz Abmahnung vom Kunden nicht abgestellt werden;
    • Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf Begehren vom Lohnroboter weder Vorauszahlung leistet noch eine taugliche Sicherheit erbringt;
    • Der Kunde die Zahlung des vertraglich vereinbarten Entgeltes einstellt;
    • Lohnroboter behält sich die außerordentliche Kündigung oder den Rücktritt vor im Fall einer Änderung der Eigentumsverhältnisse bei der Infocom GmbH;
    • über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, ein Auftrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens oder die Abweisung eines solchen Antrages vorliegen – soweit gesetzlich zulässig;
    • der Kunde gegen die vertraglichen Bestimmungen , die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Anwender-Richtlinie verstößt;
    • der Kunde die Zustimmung zur Datenverarbeitung durch die Lohnroboter-Applikation nach Maßgabe der Datenschutzerklärung der Infocom GmbH widerruft;
    • die ihm eingeräumte Befugnis zur Nutzung der Lohnroboter-Applikation zur Begehung rechtswidriger Handlungen oder der Schädigung Dritter missbraucht; dasselbe gilt, wenn der Kunde das missbräuchliche Verhalten eines ihm zuzuordnenden Anwenders nicht abstellt.

    Lohnroboter behält sich die außerordentliche Kündigung oder den Rücktritt aus obigen Gründen auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Leistung vor.

    Unbeschadet weitergehender Schadenersatzansprüche vom Lohnroboter sind im Falle des berechtigten Rücktritts oder berechtigter außerordentlicher Kündigung seitens Lohnroboter bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Lohnroboter erbrachte Vorbereitungshandlungen.

    Tritt der Kunde aus Gründen, die nicht vom Lohnroboter zu vertreten sind, vom Vertrag zurück, so gilt Schadenersatz in Höhe des Lohnroboter nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber in Höhe von 20% des Nettoauftragswerts als vereinbart.

    Jede Art der Kündigung erfolgt seitens des Kunden über sein Anwenderkonto bzw. seitens Lohnroboter mittels eines Mails an die vom Kunden im Anwenderkonto hinterlegte E-Mail-Adresse, wobei das Datum der elektronischen Kündigungserklärung bzw. des E-Mails für die Berechnung von Terminen und Fristen als ausschlaggebend vereinbart gilt.

    Etwaige verbleibende Kunden-Guthaben erlischen bei jeder Art der Kündigung.

    18. Urheberrechte und Leistungsschutzrechte

    Alle aus dem Urheber-, Patent- und anderen Leistungsschutzrechten abgeleiteten Rechte an den vereinbarten Leistungen oder sonst aus der Schaffung der dem Kunden zur Verfügung gestellten Leistungen stehen Lohnroboter bzw. ihren Lizenzgebern zu. Der Kunde erhält lediglich das beschränkte, nicht ausschließliche und weder übertragbare noch unterlizensierbare, zeitlich auf die Vertragsdauer begrenzte Recht, diese nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts zu Zwecken der Zeiterfassung und Lohnabrechnung, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen zu verwenden.

    Alle anderen Rechte sind Lohnroboter bzw. ihren Lizenzgebern vorbehalten; ohne vorheriges schriftliches Einverständnis vom Lohnroboter ist der Kunde daher insbesondere nicht berechtigt, die Software, Datenbanken, graphische Gestaltungen oder sonstige Sachen, an denen Rechte vom Lohnroboter oder Dritter bestehen, zu vervielfältigen, zu ändern, Dritten zugänglich zu machen oder auf einer anderen als der vertragsgegenständlichen Hardware zu benutzen, sofern dies nicht anders vereinbart ist oder sich zwingend aus der Natur des Vertragsverhältnisses ergibt.

    Im Rahmen des Vertragsverhältnisses erwirbt der Kunde lediglich eine Werknutzungsbewilligung in dem für die Erfüllung des konkreten Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang. Durch die Mitwirkung des Kunden bei der Herstellung oder benutzerspezifischen Anpassung der Software erwirbt der Kunde keine über die im Vertrag festgelegte Nutzung hinausgehenden Rechte.

    Sollte für die Herstellung der Interoperabilität der gegenständlichen Applikation die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, so wird Lohnroboter dies nur nach gesonderter Beauftragung durchführen, ohne jedoch zur Übernahme eines derartigen Auftrags verpflichtet zu sein. Eine Dekompilierung durch den Kunden ist jedenfalls unzulässig.

    Jede Verletzung dieser Bestimmungen oder der Rechte vom Lohnroboter zieht jedenfalls Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

    Eine Verletzung der Urheber-, Patent- oder Leistungsschutzrechte durch den Kunden oder ein dem Kunden zurechenbarer Anwender zieht einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von EUR 1.000.000,– nach sich. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens durch Lohnroboter bleibt unberührt.

    19. Datenschutz

    Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der besonderen Komplexität im Bereich des Transports und der Verarbeitung von Daten keine hundertprozentige Sicherheit gewährleistet werden kann. Regeln über Leistungsstörungen und Schadenersatz sind daher vor dem Hintergrund der speziellen technischen Bedingungen, die in diesen Bereichen vorgefunden werden, zu verstehen und anzuwenden.

    Mit Nutzung der Lohnroboter-Applikation stimmt der Kunde ausdrücklich zu, dass sich Lohnroboter unter Wahrung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen bei der Erbringung ihrer Leistung als auch bei der Verarbeitung der Daten Dritter bedient und erteilt seine ausdrückliche Einwilligung, dass Lohnroboter die Daten gemäß der Einwilligungserklärung an Dritte weitergibt.

    Lohnroboter ist weiters berechtigt den Kunden als Referenzkunden ausdrücklich zu nennen und als solchen auf ihrer Webseite zu führen.

    Darüber hinaus verweist Lohnroboter auf ihre dem Kundenvertrag angeschlossene und mit Registrierung auf der Lohnroboter-Applikation bzw. Unterfertigung des Kundenvertrages vom Kunden akzeptierte Datenschutzerklärung.

    20. Geheimhaltung

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die dem Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu Lohnroboter bekannt werden, unterliegen der Geheimhaltung. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er dieser Geheimhaltungspflicht über eine Vertragsbeendigung hinaus unterliegt.

    Der Kunde verpflichtet sich, diese Geheimhaltungsverpflichtung auf Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Auftragnehmer, derer er sich bedient oder die vom Inhalt dieses Vertrages aufgrund ihrer Stellung oder Funktion Kenntnis erlangen, zu überbinden. Dies gilt insbesondere für externe Berater sowie dritte Unternehmen oder deren Mitarbeiter.

    Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht, sofern die offengelegte Information öffentlich bekannt ist oder die Offenlegung vor Verwaltungsbehörden, Gerichten oder Schiedsgerichten gesetzlich verpflichtend ist.

    Darüber hinaus bedarf eine Offenlegung der vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens Lohnroboter.

    21. Abwerbeverbot

    Der Kunde verpflichtet sich, jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern vom Lohnroboter oder mit Lohnroboter verbundenen Unternehmen, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und 12 Monate nach dessen Beendigung zu unterlassen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung zieht einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe des Bruttojahresgehaltes dieses Mitarbeiters nach sich. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

    22. Formerfordernis

    Alle im Zusammenhang mit oder auf Grundlage diesen Vertragsverhältnissen beruhenden Aufforderungen, Bekanntmachungen, Erklärungen und Mitteilungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, die auch mit E-Mail jedoch ausschließlich an die im Impressum der Lohnroboter-Webseite angegeben E-Mail-Adresse als erfüllt gilt, soweit das Gesetz, der zwischen Lohnroboter und dem Kunden abgeschlossene Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eine strengere Form verlangen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Lohnroboter mit anderen als der im Impressum angegeben E-Mail-Adresse am elektronischen Geschäftsverkehr nicht teilnimmt, rechtserhebliche Erklärungen an solche anderen E-Mail-Adressen daher nicht als rechtwirksam zugegangen gelten.

    23. Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt jene rechtswirksame bzw. durchführbare Bestimmung, die unter Berücksichtigung des Willens der Vertragsparteien in ihrem technischen und wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die ergänzende Vertragsauslegung im Falle auftretender Regelungslücken. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit, so unterliegt diese der geltungserhaltenden Reduktion.

    24. Gerichtsstandvereinbarung

    Hinsichtlich aller etwaigen Streitigkeiten mit dem Kunden gilt als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht des ersten Wiener Gemeindebezirks vereinbart. Lohnroboter ist jedoch befugt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

    25. Rechtswahl

    Auf alle Rechtsverhältnisse vom Lohnroboter findet österreichisches Recht – unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG, as of April 11, 1980) sowie unter Ausschluss aller nationalen wie internationalen Verweisungsnormen – Anwendung.

    26. Änderungsrecht

    Lohnroboter behält sich das Recht vor, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der Anwender-Richtlinie jederzeit auch ohne Nennung von Gründen, teilweise oder zur Gänze, zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten mittels E-Mail kommuniziert. Widerspricht der Kunde der Geltung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Der Nutzer wird in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung der Vierwochenfrist gesondert hingewiesen.